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AGBs

Allgemeines

Die nachfolgenden AGBs gelten für alle Aufträge, die Mailyn Lemcke erteilt werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGBs sind alle von Mailyn Lemcke hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Fotografien in digitaler sowie gedruckter form, Still-Videos, Videos, Designarbeiten usw.)

Urheberrecht

Mailyn Lemcke steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Die von Mailyn Lemcke hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

Überträgt Mailyn Lemcke Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Mailyn Lemcke.

Der Besteller eines Bildes/ einer Grafik i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Mailyn Lemcke, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.

Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Mailyn Lemcke zum Schadensersatz.

Die originalen Lichtbilder bleiben bei Mailyn Lemcke. Eine Herausgabe der offenen Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Alle Kostenvoranschläge und Angebote von Mailyn Lemcke sind – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet – stets unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung von Mailyn Lemcke oder mit tatsächlicher Auftragsdurchführung zustande. Mailyn Lemcke behält sich ausdrücklich vor, Aufträge von Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ersatzansprüche des Kunden sind für diesen Fall ausgeschlossen. 

Fällige Rechnungen sind innerhalb von der in der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Mailyn Lemcke.

Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Auftragnehmer für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt habe. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten haftet der Auftragnehmer – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Auftragnehmer verwahrt die offenen Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte offene Daten nach 3 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Mailyn Lemcke ist berechtigt, die von der Vereinbarung mit dem Kunden geschuldeten Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. 

Eine rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Daten und der beauftragten Leistungen ist nicht Bestandteil des Vertrages. Mailyn Lemcke haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Leistungen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, Rechtsrat einzuholen. 

Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragsnehmer kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Liefertermine für Projektabgaben sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Digitale Fotografie

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

Bildbearbeitung und Grafiken

Die Bearbeitung von Lichtbildern und Grafiken des Auftragnehmers und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Foto-Compositings und anderweitige Verwendungen der Lichtbilder von Mailyn Lemcke sind nicht gestattet.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Auftragnehmers digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Mailyn Lemcke als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Auftragsnehmer mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Auftragsnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

Nutzung und Verbreitung

Die Verbreitung von Bildern, Grafiken und Designs des Auftragnehmers im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Auftragsnehmer und dem Auftraggeber gestattet.

Die Weitergabe digitalisierten Bildern, Grafiken und Designs im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mailyn Lemcke.

Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Auftragnehmer auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Mailyn Lemcke ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragsnehmer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Hat der Auftragsnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.